interne Verweise§ 50a BörsG Bekanntmachung von Maßnahmen (vom 30.12.2024) ... Börsenaufsichtsbehörde hat jede unanfechtbar gewordene Bußgeldentscheidung nach § 50 Absatz 3 unverzüglich auf ihrer Internetseite öffentlich bekannt zu machen, es sei denn, diese ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenEMIR-Ausführungsgesetz
G. v. 13.02.2013 BGBl. I S. 174
Artikel 3 EMIR-AG Änderung des Börsengesetzes ... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 50 die folgende Angabe eingefügt: „§ 50a Bekanntmachung von ... Verordnung (EU) Nr. 648/2012 unverzüglich schriftlich zu unterrichten." 4. § 50 wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 2a ... 4 und 6" die Wörter „und des Absatzes 2a" eingefügt. 5. Nach § 50 wird folgender § 50a eingefügt: „§ 50a Bekanntmachung von ... Börsenaufsichtsbehörde hat jede unanfechtbar gewordene Bußgeldentscheidung nach § 50 Absatz 2a unverzüglich auf ihrer Internetseite öffentlich bekannt zu machen, es sei denn, diese ...
Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG)
G. v. 27.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 438
Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG)
G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2446
Artikel 8 2. FiMaNoG Weitere Änderungen des Börsengesetzes ... ein organisiertes Handelssystem an einer Börse abgeschlossen wurden." 31. § 50 wird wie folgt gefasst: „§ 50 Bußgeldvorschriften (1) ... abgeschlossen wurden." 31. § 50 wird wie folgt gefasst: „ § 50 Bußgeldvorschriften (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder ... 32. § 50a wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe „ § 50 Absatz 2a" durch die Angabe „§ 50 Absatz 3" ersetzt. b) Absatz 2 ... a) In Absatz 1 wird die Angabe „§ 50 Absatz 2a" durch die Angabe „ § 50 Absatz 3" ersetzt. b) Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst: ...
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