Zitierungen von § 3a BörsG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3a BörsG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BörsG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG)
G. v. 27.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 438
Artikel 10 FinmadiG Änderung des Börsengesetzes
... (ABl. L 333 vom 27.12.2022, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung." 2. Dem § 3a Absatz 1 werden die folgenden Sätze angefügt: „Die ...

Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG)
G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2446
Artikel 7 2. FiMaNoG Änderung des Börsengesetzes
... werden nach der Angabe zu § 3 die folgenden Angaben eingefügt: „ § 3a Aufgaben und Befugnisse der Börsenaufsichtsbehörde zur Ausführung der Verordnung ... in der jeweils geltenden Fassung." 3. Nach § 3 werden die folgenden §§ 3a und 3b eingefügt: „§ 3a Aufgaben und Befugnisse der ... 3. Nach § 3 werden die folgenden §§ 3a und 3b eingefügt: „ § 3a Aufgaben und Befugnisse der Börsenaufsichtsbehörde zur Ausführung der Verordnung ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed