Artikel 4 - Gesetz zur Änderung des Ehe- und Lebenspartnerschaftsnamensrechts (EheLPartNÄndG k.a.Abk.)

Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 4 ändert mWv. 12. Februar 2010 EGBGB Artikel 229, LPartG § 3

(1) Dieses Gesetz tritt am 12. Februar 2005 in Kraft.

(2) Artikel 2 und § 3 Abs. 5 des Lebenspartnerschaftsgesetzes treten am 12. Februar 2010 außer Kraft.



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