Tools:
Update via:
§ 1 - Ethikratgesetz (EthRG)
§ 1 Bildung des Deutschen Ethikrats
Es wird ein unabhängiger Sachverständigenrat gebildet, der die Bezeichnung Deutscher Ethikrat" trägt.
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7800/a150887.htm