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Artikel 6 - Verordnung zur Änderung von Erprobungsverordnungen (ErprobVÄndV k.a.Abk.)
Artikel 6 Änderung der Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack
Artikel 6 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 20. Juli 2007 ChemBioLackAusbErprobV § 1, § 3, § 6, § 9, § 11, § 12
Die Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack vom 17. Juni 2002 (BGBl. I S. 1931) wird wie folgt geändert:
Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bis zum 31. Juli 2009 begonnen werden, sind die Vorschriften dieser Verordnung weiter anzuwenden."
- 1.
- § 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
- b)
- Die Absätze 2 und 3 werden aufgehoben.
- c)
- Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 2 und wie folgt gefasst:
- d)
- Der bisherige Absatz 5 wird Absatz 3.
- 2.
- In § 3 Abs. 1 Satz 2, § 6 Abs. 1 Satz 2 und § 9 Abs. 1 Satz 2 wird jeweils die Angabe § 35 Abs. 1" durch die Angabe § 38" ersetzt.
- 3.
- § 11 wird wie folgt gefasst:
Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bis zum 31. Juli 2009 begonnen werden, sind die Vorschriften dieser Verordnung weiter anzuwenden."
Zitierungen von Artikel 6 Verordnung zur Änderung von Erprobungsverordnungen
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 ErprobVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ErprobVÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung von Verordnungen über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack
V. v. 10.02.2022 BGBl. I S. 174
Artikel 2 LabChemAusbVuaÄndV Aufhebung der Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack
... im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack vom 17. Juni 2002 (BGBl. I S. 1931), die durch Artikel 6 der Verordnung vom 17. Juli 2007 (BGBl. I S. 1402 ) geändert worden ist, wird ...
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