Tools:
Update via:
Artikel 7 - Verordnung zur Änderung von Erprobungsverordnungen (ErprobVÄndV k.a.Abk.)
Artikel 7 Änderung der Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung zum Chemikanten/zur Chemikantin
Die Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung zum Chemikanten/zur Chemikantin vom 12. Juni 2002 (BGBl. I S. 1834) wird wie folgt geändert:
Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bis zum 31. Juli 2009 begonnen werden, sind die Vorschriften dieser Verordnung weiter anzuwenden."
- 1.
- § 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
- b)
- Die Absätze 2 und 3 werden aufgehoben.
- c)
- Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 2 und wie folgt gefasst:
- d)
- Der bisherige Absatz 5 wird Absatz 3.
- 2.
- In § 3 Abs. 1 Satz 2 wird die Angabe § 35" durch die Angabe § 38" ersetzt.
- 3.
- § 5 wird wie folgt gefasst:
Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bis zum 31. Juli 2009 begonnen werden, sind die Vorschriften dieser Verordnung weiter anzuwenden."
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7805/a150931.htm