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Zitierungen von § 1 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Prozessmanager - Mikrotechnologie und Geprüfte Prozessmanagerin - Mikrotechnologie (Certified Process Manager - Microtechnology)
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 CPMMPrüfV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
CPMMPrüfV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 CPMMPrüfV Zulassungsvoraussetzungen (vom 08.12.2017)
... - Mikrotechnologie oder einer Geprüften Prozessmanagerin - Mikrotechnologie im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 haben und eine Qualifikation eines der Mikrotechnologie-Spezialisten nach der Anlage oder eine ...
Anlage 3 CPMMPrüfV (zu § 11) Zeugnisinhalte (vom 17.12.2019)
... Bestehens der Prüfung, 4. Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 4 , 5. Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Fünfte Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
V. v. 30.11.2017 BGBl. I S. 3827, 2018 I 131
Artikel 8 5. FortbVÄnduAufhV Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Prozessmanager-Mikrotechnologie/Geprüfte Prozessmanagerin-Mikrotechnologie (Certified Process Manager-Microtechnology)
... - Mikrotechnologie (Certified Process Manager - Microtechnology)". 2. § 1 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter ... bescheinigt mit der Angabe 1. der Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 4 und 2. der Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im ...
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