interne Verweise§ 3 WpDVerOV Dauerhafter Datenträger ... auf einer Internetseite genügt in den Fällen des § 5 Abs. 5 und des § 11 Abs. 4 für die Bereitstellung von Informationen, die nicht an den Kunden persönlich gerichtet ...
Zitat in folgenden NormenZweite Verordnung zur Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung
V. v. 24.10.2007 BGBl. I S. 2499
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