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Artikel 3 - Gesetz zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfänger und Fahranfängerinnen (FAAlkVerbotG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. August 2007 BKatV § 1, Anlage Nr. 234 - 242

Die Bußgeldkatalog-Verordnung vom 13. November 2001 (BGBl. I S. 3033), zuletzt geändert durch Artikel 11 der Verordnung vom 25. April 2006 (BGBl. I S. 988), wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 Abs. 1 Satz 1 wird die Angabe „§§ 24 und 24a" durch die Angabe „§§ 24, 24a und 24c" ersetzt.

2.
In der Anlage werden nach Nummer 242.2 folgende Überschrift und Nummer eingefügt:

Lfd.
Nr.
TatbestandStVGRegelsatz
in Euro (€),
Fahrverbot
in Monaten
 „Alkoholverbot für Fahr-
anfänger und Fahranfän-
gerinnen
  
243in der Probezeit nach
§ 2a StVG oder vor Voll-
endung des 21. Lebens-
jahres als Führer eines
Kraftfahrzeugs alkoho-
lische Getränke zu sich
genommen oder die
Fahrt unter der Wirkung
eines solchen Getränks
angetreten
§ 24c
Abs. 1
und 2
125 €".




 

Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfänger und Fahranfängerinnen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 FAAlkVerbotG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FAAlkVerbotG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 18.07.2008 BGBl. I S. 1338
Artikel 4 4. FeVuaÄndV Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung
... Bußgeldkatalog-Verordnung vom 13. November 2001 (BGBl. I S. 3033), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 19. Juli 2007 (BGBl. I S. 1460) geändert worden ist, wird wie folgt ...