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§ 18c - Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG)
Artikel 1 G. v. 19.07.2007 BGBl. I S. 1462 (Nr. 33); zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 02.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 56
Geltung ab 28.07.2007; FNA: 2129-49 Umweltschutz
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Geltung ab 28.07.2007; FNA: 2129-49 Umweltschutz
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§ 18c Verweisungen auf Vorschriften des Rechts der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union
(1) Verweisungen in § 18 Absatz 2, § 18a Absatz 1 und § 18b Absatz 1 dieses Gesetzes auf Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union beziehen sich auf die in dem Anhang zu dieser Vorschrift angegebenen Fassungen.
(2) Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates das Fundstellenverzeichnis in dem Anhang zu dieser Vorschrift zu ändern.
Text in der Fassung des Artikels 132 Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung V. v. 19. Juni 2020 BGBl. I S. 1328 m.W.v. 27. Juni 2020
Frühere Fassungen von § 18c AbfVerbrG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 27.06.2020 | Artikel 132 Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 19.06.2020 BGBl. I S. 1328 |
aktuell vorher | 10.11.2016 | Artikel 1 Gesetz zur Änderung abfallverbringungsrechtlicher Vorschriften vom 01.11.2016 BGBl. I S. 2452 |
aktuell | vor 10.11.2016 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 18c AbfVerbrG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18c AbfVerbrG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AbfVerbrG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Anhang AbfVerbrG (zu § 18c) Fundstellenverzeichnis der Vorschriften des Rechts der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union (vom 16.11.2021)
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Sonstige
Verordnung zur Änderung von Bußgeld- und Strafvorschriften zur AbfallverbringungV. v. 08.11.2021 BGBl. I S. 4899
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung abfallverbringungsrechtlicher Vorschriften
G. v. 01.11.2016 BGBl. I S. 2452
Artikel 1 AbfVerbrRÄndG Änderung des Abfallverbringungsgesetzes
... eingefügt. 10. Nach § 18 werden die folgenden §§ 18a, 18b und 18c eingefügt: „§ 18a Strafvorschriften im Fall illegaler Verbringungen ... strafbar, wenn die Handlung eine unerhebliche Menge von Abfällen betrifft. § 18c Verweisungen auf Vorschriften des Rechts der Europäischen Gemeinschaft oder der ... 12. Nach § 20 wird folgender Anhang angefügt: „Anhang (zu § 18c ) Fundstellenverzeichnis der Vorschriften des Rechts der Europäischen Gemeinschaft oder der ...
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