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Artikel 3 - Dritte Verordnung zur Änderung der Schadstoff-Höchstmengenverordnung (3. SHmVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 3



Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung*) in Kraft.




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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 25. Juli 2007.

 
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