Bezeichnung des Prüfungszeugnisses der Berufsfachschule für das Holz und Elfenbein verarbeitende Handwerk in Michelstadt | Ausbildungsberuf, für den gleichgestellt wird |
Abschlussprüfung als Tischler/Tischlerin | Tischler/Tischlerin im Gewerbe Num- mer 27 der Anlage A der Handwerks- ordnung „Tischler" |
Abschlussprüfung als Drechsler/Drechslerin (Elfenbein- schnitzer/Elfenbeinschnitzerin) | Drechsler (Elfenbeinschnitzer)/Drechs- lerin (Elfenbeinschnitzerin) im Gewerbe Nummer 15 der Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung „Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und Holzspiel- zeugmacher" |
Abschlussprüfung als Holzbildhauer/Holzbildhauerin | Holzbildhauer/Holzbildhauerin Holzbildhauer/Holzbildhauerin im Ge- werbe Nummer 16 der Anlage B Ab- schnitt 1 der Handwerksordnung „Holzbildhauer" |
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.10.2011 (29.06.2012) | Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Berufsfachschule für das Holz und Elfenbein verarbeitende Handwerk in Michelstadt mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen vom 20.06.2012 BGBl. I S. 1385 |