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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.09.2016 aufgehoben
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§ 1 - Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Staatlichen Berufskollegs Glas-Keramik-Gestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen in Rheinbach mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen (RheinbAusbGlV k.a.Abk.)
V. v. 19.07.2007 BGBl. I S. 1485 (Nr. 33); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 20.06.2012 BGBl. I S. 1386
Geltung ab 01.10.2006; FNA: 806-22-8-4 Berufliche Bildung
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Geltung ab 01.10.2006; FNA: 806-22-8-4 Berufliche Bildung
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§ 1 Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
Die vom 1. Oktober 2006 bis zum 30. September 2016 vom Staatlichen Berufskolleg Glas-Keramik-Gestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen in Rheinbach erteilten Prüfungszeugnisse über erfolgreich abgelegte Abschlussprüfungen werden mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen nach Maßgabe der nachstehenden Aufstellung gleichgestellt:
Soweit zu der Ausbildungsberufsbezeichnung eine Fachrichtung angegeben ist, beschränkt sich die Gleichstellung auf diese Fachrichtung.
Bezeichnung des Prüfungszeugnisses des Staatlichen Berufskollegs Glas-Keramik-Gestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen in Rheinbach | Ausbildungsberuf, für den gleichgestellt wird |
Abschlussprüfung als Glaser/Glaserin Fachrichtung: Verglasung und Glasbau | Glaser/Glaserin im Gewerbe Num- mer 39 der Anlage A der Handwerks- ordnung „Glaser" Fachrichtung: Verglasung und Glasbau |
Glasveredler/Glasveredlerin Fachrichtungen: - Kanten- und Flächenveredlung - Schliff und Gravur - Glasmalerei und Kunstverglasung | Glasveredler/Glasveredlerin Fachrichtungen: - Kanten- und Flächenveredlung - Schliff und Gravur - Glasmalerei und Kunstverglasung Glasveredler/Glasveredlerin im Ge- werbe Nummer 34 der Anlage B Ab- schnitt 1 der Handwerksordnung „Glasveredler" Fachrichtungen: - Kanten- und Flächenveredlung - Schliff und Gravur - Glasmalerei und Kunstverglasung |
Soweit zu der Ausbildungsberufsbezeichnung eine Fachrichtung angegeben ist, beschränkt sich die Gleichstellung auf diese Fachrichtung.
Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Staatlichen Berufskollegs Glas-Keramik-Gestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen in Rheinbach mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen V. v. 20. Juni 2012 BGBl. I S. 1386 m.W.v. 1. Oktober 2011
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Frühere Fassungen von § 1 Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Staatlichen Berufskollegs Glas-Keramik-Gestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen in Rheinbach mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.10.2011 (29.06.2012) | Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Staatlichen Berufskollegs Glas-Keramik-Gestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen in Rheinbach mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen vom 20.06.2012 BGBl. I S. 1386 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 1 Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Staatlichen Berufskollegs Glas-Keramik-Gestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen in Rheinbach mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 RheinbAusbGlV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
RheinbAusbGlV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Staatlichen Berufskollegs Glas-Keramik-Gestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen in Rheinbach mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen
V. v. 20.06.2012 BGBl. I S. 1386
Artikel 1 1. RheinbAusbGlVÄndV
... vom 19. Juli 2007 (BGBl. I S. 1485) wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Satz 1 wird die Angabe „2011" durch die Angabe „2016" ersetzt. 2. ...
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