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§ 3 - Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Staatlichen Berufskollegs Glas-Keramik-Gestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen in Rheinbach mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen (RheinbAusbGlV k.a.Abk.)

V. v. 19.07.2007 BGBl. I S. 1485 (Nr. 33); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 20.06.2012 BGBl. I S. 1386
Geltung ab 01.10.2006; FNA: 806-22-8-4 Berufliche Bildung
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§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 3 hat 1 frühere Fassung, wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Oktober 2006 RheinbAusbGlV 1978 mWv. 1. Oktober 2016 RheinbAusbGlV

(1) Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2006 in Kraft und am 1. Oktober 2016 außer Kraft.






 

Frühere Fassungen von § 3 Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Staatlichen Berufskollegs Glas-Keramik-Gestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen in Rheinbach mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.10.2011 (29.06.2012)Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Staatlichen Berufskollegs Glas-Keramik-Gestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen in Rheinbach mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen
vom 20.06.2012 BGBl. I S. 1386

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 3 Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Staatlichen Berufskollegs Glas-Keramik-Gestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen in Rheinbach mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 RheinbAusbGlV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RheinbAusbGlV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Staatlichen Berufskollegs Glas-Keramik-Gestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen in Rheinbach mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen
V. v. 20.06.2012 BGBl. I S. 1386
Artikel 1 1. RheinbAusbGlVÄndV
... die Angabe „2011" durch die Angabe „2016" ersetzt. 2. In § 3 Absatz 1 werden vor dem Punkt am Ende die Wörter „und am 1. Oktober 2016 außer ...