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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2016 aufgehoben
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§ 3 - Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Erwin-Stein-Schule, Staatliche Glasfachschule Hadamar, mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen (HadamAusbGlV k.a.Abk.)
V. v. 19.07.2007 BGBl. I S. 1487 (Nr. 33); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 20.06.2012 BGBl. I S. 1387
Geltung ab 01.01.2007; FNA: 806-22-8-5 Berufliche Bildung
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Geltung ab 01.01.2007; FNA: 806-22-8-5 Berufliche Bildung
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§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 3 hat 1 frühere Fassung, wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2007 HadamAusbGlV 1999 mWv. 1. Januar 2017 HadamAusbGlV
(1) Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft und am 1. Januar 2017 außer Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der „Erwin-Stein-Schule, Staatliche Glasfachschule Hadamar" mit den Zeugnissen über das Bestehen der Gesellenprüfung in handwerklichen Ausbildungsberufen vom 1. März 1999 (BGBl. I S. 291) außer Kraft.
Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Erwin-Stein-Schule, Staatliche Glasfachschule Hadamar, mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen V. v. 20. Juni 2012 BGBl. I S. 1387 m.W.v. 1. Januar 2012
Frühere Fassungen von § 3 Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Erwin-Stein-Schule, Staatliche Glasfachschule Hadamar, mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2012 (29.06.2012) | Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Erwin-Stein-Schule, Staatliche Glasfachschule Hadamar, mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen vom 20.06.2012 BGBl. I S. 1387 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 3 Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Erwin-Stein-Schule, Staatliche Glasfachschule Hadamar, mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 HadamAusbGlV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HadamAusbGlV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Erwin-Stein-Schule, Staatliche Glasfachschule Hadamar, mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen
V. v. 20.06.2012 BGBl. I S. 1387
Artikel 1 1. HadamAusbGlVÄndV
... die Angabe „2011" durch die Angabe „2016" ersetzt. 2. In § 3 Absatz 1 werden vor dem Punkt am Ende die Wörter „und am 1. Januar 2017 außer ...
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