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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2012 aufgehoben
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§ 1 - Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Zeichenakademie Hanau mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen (HanauAusbGlV k.a.Abk.)
V. v. 19.07.2007 BGBl. I S. 1491 (Nr. 33); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 27.12.2012 BGBl. 2013 I S. 31
Geltung ab 01.01.2007; FNA: 806-22-8-7 Berufliche Bildung
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Geltung ab 01.01.2007; FNA: 806-22-8-7 Berufliche Bildung
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§ 1 Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
Die vom 1. Januar 2007 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2017 von der Staatlichen Zeichenakademie Hanau erteilten Prüfungszeugnisse über erfolgreich abgelegte Abschlussprüfungen werden mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen nach Maßgabe der nachstehenden Aufstellung gleichgestellt:
Soweit zu der Ausbildungsberufsbezeichnung eine Fachrichtung oder Schwerpunktbezeichnung angegeben ist, beschränkt sich die Gleichstellung auf diese Fachrichtung oder diesen Schwerpunkt.
Bezeichnung des Prüfungszeugnisses der Staatlichen Zeichenakademie Hanau | Ausbildungsberuf, für den gleichgestellt wird |
Abschlussprüfung als Goldschmied/Goldschmiedin Fachrichtungen: - Schmuck - Juwelen - Ketten | Goldschmied/Goldschmiedin Fachrichtungen: - Schmuck - Juwelen - Ketten Goldschmied/Goldschmiedin im Ge- werbe Nummer 11 der Anlage B Ab- schnitt 1 der Handwerksordnung „Gold- und Silberschmiede" Fachrichtungen: - Schmuck - Juwelen - Ketten |
Abschlussprüfung als Silberschmied/Silberschmiedin Schwerpunkte: - Metall | Silberschmied/Silberschmiedin Schwerpunkte: - Metall Silberschmied/Silberschmiedin im Ge- werbe Nummer 11 der Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung „Gold- und Silberschmiede" Schwerpunkte: - Metall |
Abschlussprüfung als Graveur/Graveurin Schwerpunkte: - Flachgraviertechnik - Reliefgraviertechnik | Graveur/Graveurin im Gewerbe Num- mer 6 der Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung „Graveure" Schwerpunkte: - Flachgraviertechnik - Reliefgraviertechnik |
Abschlussprüfung als Metallbildner/Metallbildnerin Fachrichtungen: - Gürtler- und Metalldrücktechnik - Ziseliertechnik - Goldschlagtechnik | Metallbildner im Gewerbe Nummer 7 der Anlage B Abschnitt 1 der Hand- werksordnung „Metallbildner" Fachrichtungen: - Gürtler- und Metalldrücktechnik - Ziseliertechnik - Goldschlagtechnik |
Abschlussprüfung als Edelsteinfasser/Edelsteinfasserin | Edelsteinfasser/Edelsteinfasserin |
Soweit zu der Ausbildungsberufsbezeichnung eine Fachrichtung oder Schwerpunktbezeichnung angegeben ist, beschränkt sich die Gleichstellung auf diese Fachrichtung oder diesen Schwerpunkt.
Text in der Fassung des Artikels 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Zeichenakademie Hanau mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen V. v. 27. Dezember 2012 BGBl. 2013 I S. 31 m.W.v. 15. Januar 2013
Frühere Fassungen von § 1 Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Zeichenakademie Hanau mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 15.01.2013 | Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Zeichenakademie Hanau mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen vom 27.12.2012 BGBl. 2013 I S. 31 |
aktuell vorher | 31.12.2011 | Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Zeichenakademie Hanau mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen vom 17.12.2011 BGBl. I S. 3115 |
aktuell | vor 31.12.2011 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 1 Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Zeichenakademie Hanau mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 HanauAusbGlV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HanauAusbGlV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Zeichenakademie Hanau mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen
V. v. 17.12.2011 BGBl. I S. 3115
Artikel 1 1. HanauAusbGlVÄndV
... vom 19. Juli 2007 (BGBl. I S. 1491) wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Satz 1 wird die Angabe „2011" durch die Angabe „2012" ersetzt. 2. ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Zeichenakademie Hanau mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen
V. v. 27.12.2012 BGBl. 2013 I S. 31
Artikel 1 2. HanauAusbGlVÄndV
... (BGBl. I S. 3115) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Satz 1 wird die Angabe „31. Dezember 2012" durch die Wörter „Ablauf des 31. ...
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