§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2017 außer Kraft. *)
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- Anm. d. Red.: Die Verlängerung der Geltungsdauer wurde erst nach Wirksamwerden des bisher bestimmten Außerkrafttretens zum 1. Januar 2013 verkündet. Deswegen wurde anschließend eine neue Verordnung erlassen, die rückwirkend ab 1. Januar 2013 die Gleichstellung wiederherstellt - siehe V. v. 2. April 2013 (BGBl. I S. 799).
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Zeichenakademie Hanau mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen
V. v. 17.12.2011 BGBl. I S. 3115
Artikel 1 1. HanauAusbGlVÄndV ... die Angabe „2011" durch die Angabe „2012" ersetzt. 2. In § 3 Absatz 1 wird der Punkt am Ende durch ein Semikolon ersetzt und werden folgende Wörter ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Zeichenakademie Hanau mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen
V. v. 27.12.2012 BGBl. 2013 I S. 31
Artikel 1 2. HanauAusbGlVÄndV ... durch die Wörter „Ablauf des 31. Dezember 2017" ersetzt. 2. In § 3 Absatz 1 zweiter Halbsatz wird die Angabe „2012" durch die Angabe „2017" ...
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