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Anlage 7 - Energieeinsparverordnung (EnEV)

V. v. 24.07.2007 BGBl. I S. 1519 (Nr. 34); aufgehoben durch Artikel 10 G. v. 08.08.2020 BGBl. I S. 1728
Geltung ab 01.10.2007 ; FNA: 754-4-10 Energieversorgung
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Anlage 7 (zu § 16) Muster Energieausweis Nichtwohngebäude *)



Muster Energieausweis Nichtwohngebäude 2014 Seite 1 (BGBl. I 2013 S. 3982)


Muster Energieausweis Nichtwohngebäude 2014 Seite 2 (BGBl. I 2013 S. 3983)


Muster Energieausweis Nichtwohngebäude 2014 Seite 3 (BGBl. I 2013 S. 3984)


Muster Energieausweis Nichtwohngebäude 2014 Seite 4 (BGBl. I 2013 S. 3985)


Muster Energieausweis Nichtwohngebäude 2014 Seite 5 (BGBl. I 2013 S. 3986)



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*)
Anm. d. Red.:
In den Grafiken der Anlage nicht konsolidierbare Änderungen:

Artikel 326 Nr. 6 V. v. 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474):

 
In Anlage 7 werden auf Seite 3 in Fußnote 3 die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie" durch die Wörter „Wirtschaft und Energie gemeinsam mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit" ersetzt.

Artikel 257 V. v. 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328):

 
In Anlage 7 Seite 3 Fußnote 3 werden jeweils die Wörter „für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit" durch die Wörter „des Innern, für Bau und Heimat" ersetzt.



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Frühere Fassungen von Anlage 7 EnEV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 27.06.2020Artikel 257 Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
aktuell vorher 08.09.2015Artikel 326 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
aktuell vorher 01.05.2014Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung
vom 18.11.2013 BGBl. I S. 3951
aktuell vorher 01.10.2009Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung
vom 29.04.2009 BGBl. I S. 954
aktuellvor 01.10.2009Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 7 EnEV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 7 EnEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EnEV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 16 EnEV Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen (vom 01.05.2014)
... oder dem Eigentümer des Gebäudes ein Energieausweis nach dem Muster der Anlage 6 oder 7 unter Zugrundelegung der energetischen Eigenschaften des fertig gestellten Gebäudes ... einen Energieausweis oder eine Kopie hiervon mit dem Inhalt nach dem Muster der Anlage 6 oder 7 vorzulegen; die Vorlagepflicht wird auch durch einen deutlich sichtbaren Aushang oder ein deutlich ... den Energieausweis oder eine Kopie hiervon mit dem Inhalt nach dem Muster der Anlage 6 oder 7 dem potenziellen Käufer unverzüglich vorzulegen; der Verkäufer muss den ... zu tragen, dass für das Gebäude ein Energieausweis nach dem Muster der Anlage 6 oder 7 ausgestellt wird. Der Eigentümer hat den nach Satz 1 ausgestellten Energieausweis ... von einem Energiebedarfsausweis nur die Seiten 1 und 2 nach dem Muster der Anlage 6 oder 7 und von einem Energieverbrauchsausweis nur die Seiten 1 und 3 nach dem Muster der Anlage 6 oder 7 ... 7 und von einem Energieverbrauchsausweis nur die Seiten 1 und 3 nach dem Muster der Anlage 6 oder 7 auszuhängen; anstelle des Aushangs eines Energieausweises nach dem Muster der Anlage 7 kann ... 6 oder 7 auszuhängen; anstelle des Aushangs eines Energieausweises nach dem Muster der Anlage 7 kann der Aushang auch nach dem Muster der Anlage 8 oder 9 vorgenommen werden. (4) ...
§ 17 EnEV Grundsätze des Energieausweises (vom 01.05.2014)
... Modernisierungsempfehlungen müssen nach Inhalt und Aufbau den Mustern in den Anlagen 6 bis 9 entsprechen und mindestens die dort für die jeweilige Ausweisart geforderten, nicht als ... nach § 20 sind Bestandteil der Energieausweise nach den Mustern in den Anlagen 6 und 7. (5) Der Eigentümer kann die zur Ausstellung des Energieausweises nach ...
§ 18 EnEV Ausstellung auf der Grundlage des Energiebedarfs (vom 01.05.2014)
... anzugeben, soweit ihre Angabe für Energiebedarfswerte in den Mustern der Anlagen 6 bis 8 vorgesehen ist. In den Fällen des § 3 Absatz 5 Satz 3 sind die Kennwerte ... anzugeben, soweit ihre Angabe für Energiebedarfswerte in den Mustern der Anlagen 6 bis 8 vorgesehen ...
§ 19 EnEV Ausstellung auf der Grundlage des Energieverbrauchs (vom 27.06.2020)
... anzugeben, soweit ihre Angabe für Energieverbrauchswerte in den Mustern der Anlagen 6, 7 und 9 vorgesehen ist. Die Bestimmungen des § 9 Abs. 2 Satz 2 über die ...
§ 29 EnEV Übergangsvorschriften für Energieausweise und Aussteller (vom 27.06.2020)
... des Endenergiebedarfs, der Seite 2 des Energieausweises gemäß dem Muster nach Anlage 7 zu entnehmen ist; 4. bei Energieverbrauchsausweisen für Nichtwohngebäude ... der Stromverbrauchskennwert, die Seite 3 des Energieausweises gemäß dem Muster nach Anlage 7 zu entnehmen sind. Die Sätze 1 und 2 sind entsprechend auf ...
Anlage 7 EnEV (zu § 16) Muster Energieausweis Nichtwohngebäude *) (vom 27.06.2020)
...  Artikel 326 Nr. 6 V. v. 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474): In Anlage 7 werden auf Seite 3 in Fußnote 3 die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im ... ersetzt. Artikel 257 V. v. 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328): In Anlage 7 Seite 3 Fußnote 3 werden jeweils die Wörter „für Umwelt, Naturschutz, Bau ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 257 11. ZustAnpV Änderung der Energieeinsparverordnung
... 3 Satz 5 und Absatz 4, § 20 Satz 3, § 23 Absatz 1 und 4, § 29 Absatz 2 Satz 5 und Anlage 7 Seite 3 Fußnote 3 der Energieeinsparverordnung vom 24. Juli 2007 (BGBl. I S. 1519), die ...

Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung
V. v. 29.04.2009 BGBl. I S. 954
Artikel 1 EnEVÄndV Änderung der Energieeinsparverordnung *)
... der Dämmwirkung der Leitungswände sichergestellt ist." 34. Die Anlagen 6 bis 10 werden wie folgt gefasst: „Anlage 6 (zu § 16) Muster Energieausweis ... 3] Anlage 7 (zu § 16) Muster Energieausweis Nichtwohngebäude  ...

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 326 10. ZustAnpV Änderung der Energieeinsparverordnung
... in Immobilienanzeigen im Bundesanzeiger gemeinsam bekannt machen." 6. In Anlage 7 werden auf Seite 3 in Fußnote 3 die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung
V. v. 18.11.2013 BGBl. I S. 3951
Artikel 1 2. EnEVÄndV Änderung der Energieeinsparverordnung
... oder dem Eigentümer des Gebäudes ein Energieausweis nach dem Muster der Anlage 6 oder 7 unter Zugrundelegung der energetischen Eigenschaften des fertig gestellten Gebäudes ... einen Energieausweis oder eine Kopie hiervon mit dem Inhalt nach dem Muster der Anlage 6 oder 7 vorzulegen; die Vorlagepflicht wird auch durch einen deutlich sichtbaren Aushang oder ein deutlich ... den Energieausweis oder eine Kopie hiervon mit dem Inhalt nach dem Muster der Anlage 6 oder 7 dem potenziellen Käufer unverzüglich vorzulegen; der Verkäufer muss den ... zu tragen, dass für das Gebäude ein Energieausweis nach dem Muster der Anlage 6 oder 7 ausgestellt wird. Der Eigentümer hat den nach Satz 1 ausgestellten Energieausweis an einer ... von einem Energiebedarfsausweis nur die Seiten 1 und 2 nach dem Muster der Anlage 6 oder 7 und von einem Energieverbrauchsausweis nur die Seiten 1 und 3 nach dem Muster der Anlage 6 oder 7 ... 7 und von einem Energieverbrauchsausweis nur die Seiten 1 und 3 nach dem Muster der Anlage 6 oder 7 auszuhängen; anstelle des Aushangs eines Energieausweises nach dem Muster der Anlage 7 kann ... 6 oder 7 auszuhängen; anstelle des Aushangs eines Energieausweises nach dem Muster der Anlage 7 kann der Aushang auch nach dem Muster der Anlage 8 oder 9 vorgenommen werden. (4) Der ... Modernisierungsempfehlungen müssen nach Inhalt und Aufbau den Mustern in den Anlagen 6 bis 9 entsprechen und mindestens die dort für die jeweilige Ausweisart geforderten, nicht als ... nach § 20 sind Bestandteil der Energieausweise nach den Mustern in den Anlagen 6 und 7. " c) In Absatz 5 Satz 1 werden die Wörter „Absatz 2 Satz 1 oder 3" ... anzugeben, soweit ihre Angabe für Energieverbrauchswerte in den Mustern der Anlagen 6, 7 und 9 vorgesehen ist." b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:  ... des Endenergiebedarfs, der Seite 2 des Energieausweises gemäß dem Muster nach Anlage 7 zu entnehmen ist; 4. bei Energieverbrauchsausweisen für Nichtwohngebäude ... Stromverbrauchskennwert, die Seite 3 des Energieausweises gemäß dem Muster nach Anlage 7 zu entnehmen sind. Die Sätze 1 und 2 sind entsprechend auf Energieausweise nach ... sich in beheizten Räumen befinden" eingefügt. 32. Die Anlagen 6 bis 9 werden wie folgt gefasst: „Anlage 6 (zu § 16) Muster Energieausweis ... Energieausweis Wohngebäude 2014 Seite 5 (BGBl. I 2013 S. 3981)] Anlage 7 (zu § 16) Muster Energieausweis Nichtwohngebäude  ...