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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.10.2020 aufgehoben
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Anlage 4a - Energieeinsparverordnung (EnEV)
V. v. 24.07.2007 BGBl. I S. 1519 (Nr. 34); aufgehoben durch Artikel 10 G. v. 08.08.2020 BGBl. I S. 1728
Geltung ab 01.10.2007 ; FNA: 754-4-10 Energieversorgung
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Geltung ab 01.10.2007 ; FNA: 754-4-10 Energieversorgung
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Anlage 4a (zu § 13 Absatz 2) Anforderungen an die Inbetriebnahme von Heizkesseln
In Fällen des § 13 Absatz 2 sind der Einbau und die Aufstellung zum Zwecke der Inbetriebnahme nur zulässig, wenn das Produkt aus Erzeugeraufwandszahl eg und Primärenergiefaktor fp nicht größer als 1,30 ist. Die Erzeugeraufwandszahl eg ist nach DIN V 4701-10: 2003-08 Tabellen C.3-4b bis C.3-4f zu bestimmen. Soweit Primärenergiefaktoren nicht unmittelbar in dieser Verordnung festgelegt sind, ist der Primärenergiefaktor fp für den nicht erneuerbaren Anteil nach DIN V 4701-10: 2003-08, geändert durch A1: 2012-07, zu bestimmen. Werden Niedertemperatur-Heizkessel oder Brennwertkessel als Wärmeerzeuger in Systemen der Nahwärmeversorgung eingesetzt, gilt die Anforderung des Satzes 1 als erfüllt.
Text in der Fassung des Artikels 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung V. v. 18. November 2013 BGBl. I S. 3951 m.W.v. 1. Mai 2014
Frühere Fassungen von Anlage 4a EnEV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.05.2014 | Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung vom 18.11.2013 BGBl. I S. 3951 |
aktuell vorher | 13.07.2013 | Artikel 1a Viertes Gesetz zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes vom 04.07.2013 BGBl. I S. 2197 |
aktuell vorher | 01.10.2009 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung vom 29.04.2009 BGBl. I S. 954 |
aktuell | vor 01.10.2009 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 4a EnEV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4a EnEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EnEV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 13 EnEV Inbetriebnahme von Heizkesseln (vom 01.05.2014)
... Zwecke der Inbetriebnahme eingebaut oder aufgestellt werden, wenn die Anforderungen nach Anlage 4a eingehalten werden. Ausgenommen sind bestehende Gebäude, wenn deren ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung
V. v. 29.04.2009 BGBl. I S. 954
Artikel 1 EnEVÄndV Änderung der Energieeinsparverordnung *)
... h) Nach Anlage 4 wird folgende Angabe eingefügt: „Anlage 4a Anforderungen an die Inbetriebnahme von Heizkesseln und sonstigen ... Zwecke der Inbetriebnahme eingebaut oder aufgestellt werden, wenn die Anforderungen nach Anlage 4a eingehalten werden. In Fällen der Pflicht zur Außerbetriebnahme elektrischer ... elektrischer Speicherheizsysteme nach § 10a sind die Anforderungen nach Anlage 4a auch auf sonstige Wärmeerzeugersysteme anzuwenden, deren Heizleistung größer als ... die Angabe „3,0 h-1 " ersetzt. 32. Nach Anlage 4 wird folgende Anlage 4a eingefügt: „Anlage 4a (zu § 13 Absatz 2) Anforderungen an die ... 32. Nach Anlage 4 wird folgende Anlage 4a eingefügt: „Anlage 4a (zu § 13 Absatz 2) Anforderungen an die Inbetriebnahme von Heizkesseln und sonstigen ...
Viertes Gesetz zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes
G. v. 04.07.2013 BGBl. I S. 2197
Artikel 1a 4. EnEGÄndG Änderung der Energieeinsparverordnung
... gestrichen. b) Absatz 2 Satz 2 wird aufgehoben. 4. In der Anlage 4a werden in der Überschrift die Wörter „und sonstigen ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung
V. v. 18.11.2013 BGBl. I S. 3951
Artikel 1 2. EnEVÄndV Änderung der Energieeinsparverordnung
... die Sätze 1 und 2 auf diese Zonen getrennt angewandt werden." 30. In Anlage 4a Satz 3 wird die Angabe „2006-12" durch die Angabe „2012-07" ersetzt. ...
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