Zitierungen von § 28 EnEV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 28 EnEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EnEV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage 1 EnEV (zu den §§ 3 und 9) Anforderungen an Wohngebäude (vom 01.05.2014)
... für Neubauvorhaben ab dem 1. Januar 2016 mit dem Faktor 0,75 zu multiplizieren. § 28 bleibt unberührt. 1.1 Außenwand (einschließlich ... Höchstwerte der Tabelle 2 dürfen dabei nicht überschritten werden. § 28 bleibt unberührt. Tabelle 2 Höchstwerte des spezifischen, auf die ...
Anlage 2 EnEV (zu den §§ 4 und 9) Anforderungen an Nichtwohngebäude (vom 01.05.2014)
... für Neubauvorhaben ab dem 1. Januar 2016 mit dem Faktor 0,75 zu multiplizieren. § 28 bleibt unberührt. 1.1 Außenwand ... 1 der Verordnung vom 29. April 2009 (BGBl. I S. 954) geändert worden ist. ** § 28 bleibt unberührt. 2 Berechnungsverfahren für ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung
V. v. 29.04.2009 BGBl. I S. 954
Artikel 1 EnEVÄndV Änderung der Energieeinsparverordnung *)
... Bestätigung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig vornimmt." 26. § 28 wird wie folgt gefasst: „§ 28 Allgemeine Übergangsvorschriften ... vornimmt." 26. § 28 wird wie folgt gefasst: „§ 28 Allgemeine Übergangsvorschriften (1) Auf Vorhaben, welche die Errichtung, die ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung
V. v. 18.11.2013 BGBl. I S. 3951
Artikel 1 2. EnEVÄndV Änderung der Energieeinsparverordnung
... Absatz 6 Satz 1, auch in Verbindung mit Absatz 8, zuwiderhandelt." 23. Nach § 28 Absatz 3 wird folgender Absatz 3a eingefügt: „(3a) Wird nach dem 30. April ... für Neubauvorhaben ab dem 1. Januar 2016 mit dem Faktor 0,75 zu multiplizieren. § 28 bleibt unberührt. 1.1 Außenwand (einschließlich  ... Höchstwerte der Tabelle 2 dürfen dabei nicht überschritten werden. § 28 bleibt unberührt. Tabelle 2 Höchstwerte des spezifischen, auf ... für Neubauvorhaben ab dem 1. Januar 2016 mit dem Faktor 0,75 zu multiplizieren. § 28 bleibt unberührt. 1.1 Außenwand  ... der Verordnung vom 29. April 2009 (BGBl. I S. 954) geändert worden ist. ** § 28 bleibt unberührt." b) Nummer 2 wird wie folgt ...


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