§ 3 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAchte Verordnung zur Änderung der Abfallverbringungsbußgeldverordnung
V. v. 16.02.2016 BGBl. I S. 240
Erste Verordnung zur Änderung der Abfallverbringungsbußgeldverordnung
V. v. 14.02.2008 BGBl. I S. 242
Artikel 1 1. AbfVerbrBußVÄndV ... nicht oder nicht mindestens drei Jahre aufbewahrt." 3. Folgender § 3 wird angefügt: § 3 Ordnungswidrigkeiten nach der Verordnung (EWG) Nr. ...
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