Eingangsformel - Einundvierzigste Verordnung zur Änderung der Kosmetik-Verordnung (41. KosmetikVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 23.07.2007 BGBl. I S. 1766 (Nr. 37); Geltung ab 21.11.2007
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Eingangsformel



Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz verordnet auf Grund des § 28 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 32 Abs. 1 Nr. 1 und mit § 70 Abs. 5 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. April 2006 (BGBl. I S. 945) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie:

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*)
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2007/1/EG der Kommission vom 29. Januar 2007 zur Änderung der Richtlinie 76/768/EWG des Rates über kosmetische Mittel zwecks Anpassung des Anhangs II an den technischen Fortschritt (ABl. EU Nr. L 25 S. 9).



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