Entscheidung - Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvR 1290/05 - (zu § 28 Abs. 1 Nr. 1 Abfallwirtschaftssatzung Landkreis Böblingen) (BVerfGE20070727 k.a.Abk.)

B. v. 19.06.2007 BGBl. I S. 1781 (Nr. 37)
Geltung ab 04.08.2007; FNA: 1104-5 Bundesverfassungsgericht
Entscheidung

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Aus dem Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juni 2007 - 1 BvR 1290/05 - wird folgende Entscheidungsformel veröffentlicht:

§ 28 Absatz 1 Nummer 1 der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen des Landkreises Böblingen (Abfallwirtschaftssatzung) vom 19. November 2001 verletzt die Beschwerdeführerinnen in ihrem Recht aus Artikel 103 Absatz 2 des Grundgesetzes. Er ist nichtig.



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