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§ 16a - Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV)
neugefasst durch B. v. 18.04.2018 BGBl. I S. 480, 619, 1844; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 129
Geltung ab 15.08.2007; FNA: 7832-7-1 Fleischbeschau
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Geltung ab 15.08.2007; FNA: 7832-7-1 Fleischbeschau
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§ 16a Inverkehrbringen bestimmter aufgetauter Lebensmittel tierischen Ursprungs
Fleisch, Hackfleisch und Fleischzubereitungen, die nach der Herstellung gefroren oder tiefgefroren worden sind, dürfen in aufgetautem oder teilweise aufgetautem Zustand unverpackt nur an Verbraucher abgegeben werden, wenn gut sichtbar und eindeutig mit der Angabe „aufgetaut" auf diesen Zustand hingewiesen wird.
Text in der Fassung des Artikels 2 Erste Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts V. v. 11. Mai 2010 BGBl. I S. 612 m.W.v. 21. Mai 2010
Frühere Fassungen von § 16a Tier-LMHV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 21.05.2010 | Artikel 2 Erste Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts vom 11.05.2010 BGBl. I S. 612 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 16a Tier-LMHV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16a Tier-LMHV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
Tier-LMHV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 23 Tier-LMHV Straftaten (vom 20.04.2024)
... dort bezeichneten Lebensmittel in Fertigpackungen in den Verkehr bringt, 6. entgegen § 16a ein dort bezeichnetes Lebensmittel an Verbraucher abgibt oder 7. entgegen § 22 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
V. v. 11.05.2010 BGBl. I S. 612
Artikel 2 1. EULMRDVÄndV Änderung der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung
... Gebiet abgegeben wird." 4. Nach § 16 wird folgender § 16a eingefügt: „§ 16a Inverkehrbringen bestimmter aufgetauter Lebensmittel ... 4. Nach § 16 wird folgender § 16a eingefügt: „§ 16a Inverkehrbringen bestimmter aufgetauter Lebensmittel tierischen Ursprungs Fleisch, ... Nach Nummer 6 wird folgende Nummer 7 eingefügt: „7. entgegen § 16a ein dort bezeichnetes Lebensmittel an Verbraucher abgibt oder". ee) Die ...
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