Anlage 8b (zu § 13a) Gebiet, in dem abweichend von Artikel 3 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang III Abschnitt V Kapitel III Nummer 1 Satz 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 Hackfleisch aus nicht gekühltem Fleisch hergestellt und in den Verkehr gebracht werden darf
- 1.
- Landkreis Eichsfeld,
- 2.
- im Landkreis Göttingen die Stadt Duderstadt, die Samtgemeinde Gieboldehausen und die Samtgemeinde Radolfshausen, ausgenommen die Gemeinden Ebergötzen, Landolfshausen und Waake,
- 3.
- Landkreis Nordhausen, begrenzt auf den Teil, der unmittelbar an den Landkreis Eichsfeld anschließt und im Osten durch die Bundesstraße 4 begrenzt wird,
- 4.
- Landkreis Northeim, begrenzt auf den Ortsteil Lindau der Gemeinde Katlenburg-Lindau,
- 5.
- Unstrut-Hainich-Kreis, begrenzt auf den Teil, der unmittelbar an den Landkreis Eichsfeld anschließt und im Süden durch die Bundesstraße 249 begrenzt wird, sowie begrenzt auf die Gemeinde Heyerrode und
- 6.
- im Wartburgkreis die Gemeinde Nazza.
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interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
V. v. 11.05.2010 BGBl. I S. 612
Artikel 2 1. EULMRDVÄndV Änderung der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung ... des Einzelhandels zur direkten Abgabe an den Verbraucher und b) in dem in Anlage 8b beschriebenen Gebiet abgegeben wird." 4. Nach § 16 wird ... 2011 weiterverwendet werden." 11. Nach Anlage 8 werden folgende Anlagen 8a und 8b eingefügt: „Anlage 8a (zu § 2b Absatz 2, § 4 Absatz 3 und § ... im Falle der Trichinenprobenahme durch den Jäger (BGBl. I 2010 S. 616)] Anlage 8b (zu § 13a) Gebiet, in dem abweichend von Artikel 3 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang III ...
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