Tools:
Update via:
Zitierungen von § 4a Tier-LMHV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4a Tier-LMHV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
Tier-LMHV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 24 Tier-LMHV Ordnungswidrigkeiten (vom 20.04.2024)
... rechtzeitig zu den dort bezeichneten amtlichen Untersuchungen anmeldet, 9. entgegen § 4a Nummer 1 einen Tierkörper in den Verkehr bringt, 10. entgegen § 5 Abs. 1 Satz 2 eine ... Futtermittelgesetzbuches handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 4a Nummer 2 einen Tierkörper in den Verkehr bringt, 2. entgegen § 12 Abs. 2 Satz 1 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Vierte Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1480
Artikel 2 4. EULMRDVÄndV Änderung der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung
... einem Speichermedium beigefügt oder elektronisch übermittelt wird." 2. § 4a wird wie folgt geändert: a) Der Wortlaut wird Absatz 1. b) Folgender ... a) In der Überschrift wird die Angabe „§ 25" durch die Angabe „ § 4a " ersetzt. b) Das Wort „Nummern" wird durch das Wort ...
Zweite Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
V. v. 11.11.2010 BGBl. I S. 1537
Artikel 1 2. EULMRDVÄndV Änderung der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung
... worden sind, ausgeschlossen ist." 3. Nach § 4 wird folgender § 4a eingefügt: „§ 4a Inverkehrbringen von erlegten Wildschweinen und ... 3. Nach § 4 wird folgender § 4a eingefügt: „§ 4a Inverkehrbringen von erlegten Wildschweinen und Dachsen, bei denen die Probenahme zur Untersuchung ... 2 wird nach Nummer 6 folgende Nummer 6a eingefügt: „6a. entgegen § 4a Nummer 1 einen Tierkörper in den Verkehr bringt,". b) Absatz 3 wird wie ... aa) Der Nummer 1 wird folgende Nummer 1 vorangestellt: „1. entgegen § 4a Nummer 2 einen Tierkörper in den Verkehr bringt,". bb) Die bisherigen ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7852/v168368.htm