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Änderung Anlage 1 Tier-LMÜV vom 30.06.2020

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Anlage 1 Tier-LMÜV, alle Änderungen durch Artikel 3 4. EULMRDVÄndV am 30. Juni 2020 und Änderungshistorie der Tier-LMÜV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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Anlage 1 Tier-LMÜV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 30.06.2020 geltenden Fassung
Anlage 1 Tier-LMÜV n.F. (neue Fassung)
in der am 30.06.2020 geltenden Fassung
durch Artikel 3 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1480
(heute geltende Fassung) 
(Textabschnitt unverändert)

Anlage 1 (zu § 8) Stempel zur Kennzeichnung der Genusstauglichkeit


1. Stempel für genusstaugliches Fleisch von erlegtem Großwild, das der Untersuchung auf Trichinen unterzogen wurde

Abbildung Stempel für genusstaugliches Fleisch von erlegtem Großwild, das der Untersuchung auf Trichinen unterzogen wurde (BGBl. I 2007 S. 1868)


2. Stempel für genusstaugliches Fleisch von erlegtem Großwild, das der Fleischuntersuchung unterzogen wurde

Abbildung Stempel für genusstaugliches Fleisch von erlegtem Großwild, das der Fleischuntersuchung unterzogen wurde (BGBl. I 2007 S. 1868)


(Text alte Fassung)

3. Stempel für genusstaugliches Fleisch von Schalenwild nach § 7b

Abbildung Stempel für genusstaugliches Fleisch von Schalenwild (BGBl. I 2010 S. 1539)


(Text neue Fassung)

3. (aufgehoben)

4. Stempel für genussuntaugliches Fleisch

Abbildung Stempel für genussuntaugliches Fleisch (BGBl. I 2007 S. 1869)




(heute geltende Fassung) 

 
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