Tools:
Update via:
Änderung Anlage 1 Tier-LMÜV vom 30.06.2020
Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Anlage 1 Tier-LMÜV, alle Änderungen durch Artikel 3 4. EULMRDVÄndV am 30. Juni 2020 und Änderungshistorie der Tier-LMÜVHervorhebungen: alter Text, neuer Text
Verpasst?
Anlage 1 Tier-LMÜV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 30.06.2020 geltenden Fassung | Anlage 1 Tier-LMÜV n.F. (neue Fassung) in der am 30.06.2020 geltenden Fassung durch Artikel 3 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1480 |
---|---|
(Textabschnitt unverändert) Anlage 1 (zu § 8) Stempel zur Kennzeichnung der Genusstauglichkeit | |
1. Stempel für genusstaugliches Fleisch von erlegtem Großwild, das der Untersuchung auf Trichinen unterzogen wurde 2. Stempel für genusstaugliches Fleisch von erlegtem Großwild, das der Fleischuntersuchung unterzogen wurde | |
(Text alte Fassung) 3. Stempel für genusstaugliches Fleisch von Schalenwild nach § 7b | (Text neue Fassung) 3. (aufgehoben) |
4. Stempel für genussuntaugliches Fleisch |
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7853/al0-99299.htm