Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Änderung Anlage 1 Tier-LMÜV vom 17.03.2016

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Anlage 1 Tier-LMÜV, alle Änderungen durch Artikel 3 3. EULMRDVÄndV am 17. März 2016 und Änderungshistorie der Tier-LMÜV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Verpasst?

Anlage 1 Tier-LMÜV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 17.03.2016 geltenden Fassung
Anlage 1 Tier-LMÜV n.F. (neue Fassung)
in der am 17.03.2016 geltenden Fassung
durch Artikel 3 V. v. 08.03.2016 BGBl. I S. 444
 

(Textabschnitt unverändert)

Anlage 1 (zu § 8) Stempel zur Kennzeichnung der Genusstauglichkeit


(Text alte Fassung) nächste Änderung

1. Stempel für genusstaugliches Fleisch von als Haustieren gehaltenen Huftieren, die außerhalb eines Schlachthofes notgeschlachtet wurden

Abbildung Stempel für genusstaugliches Fleisch von als Haustieren gehaltenen Huftieren, die außerhalb eines Schlachthofes notgeschlachtet wurden (BGBl. I 2007 S. 1868)


2. Stempel für genusstaugliches Fleisch von
erlegtem Großwild, das der Untersuchung auf Trichinen unterzogen wurde

(Text neue Fassung)

1. Stempel für genusstaugliches Fleisch von erlegtem Großwild, das der Untersuchung auf Trichinen unterzogen wurde

Abbildung Stempel für genusstaugliches Fleisch von erlegtem Großwild, das der Untersuchung auf Trichinen unterzogen wurde (BGBl. I 2007 S. 1868)


vorherige Änderung nächste Änderung

3. Stempel für genusstaugliches Fleisch von erlegtem Großwild, das der Fleischuntersuchung unterzogen wurde



2. Stempel für genusstaugliches Fleisch von erlegtem Großwild, das der Fleischuntersuchung unterzogen wurde

Abbildung Stempel für genusstaugliches Fleisch von erlegtem Großwild, das der Fleischuntersuchung unterzogen wurde (BGBl. I 2007 S. 1868)


vorherige Änderung nächste Änderung

4. Stempel für genusstaugliches Fleisch aus Schlachthöfen im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EG) Nr. 2076/2005

Abbildung Stempel für genusstaugliches Fleisch aus Schlachthöfen (BGBl. I 2007 S. 1868)


5.
Stempel für genusstaugliches Fleisch von Schalenwild nach § 7b



3. Stempel für genusstaugliches Fleisch von Schalenwild nach § 7b

Abbildung Stempel für genusstaugliches Fleisch von Schalenwild (BGBl. I 2010 S. 1539)


vorherige Änderung

6. Stempel für genussuntaugliches Fleisch



4. Stempel für genussuntaugliches Fleisch

Abbildung Stempel für genussuntaugliches Fleisch (BGBl. I 2007 S. 1869)