Anlage 1 Tier-LMÜV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 30.06.2020 geltenden Fassung | Anlage 1 Tier-LMÜV n.F. (neue Fassung) in der am 30.06.2020 geltenden Fassung durch Artikel 3 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1480 |
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(Textabschnitt unverändert) Anlage 1 (zu § 8) Stempel zur Kennzeichnung der Genusstauglichkeit | |
1. Stempel für genusstaugliches Fleisch von erlegtem Großwild, das der Untersuchung auf Trichinen unterzogen wurde ![]() 2. Stempel für genusstaugliches Fleisch von erlegtem Großwild, das der Fleischuntersuchung unterzogen wurde ![]() | |
(Text alte Fassung) 3. Stempel für genusstaugliches Fleisch von Schalenwild nach § 7b ![]() | (Text neue Fassung) 3. (aufgehoben) |
4. Stempel für genussuntaugliches Fleisch ![]() |