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Artikel 6 - Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts (EULMRDV k.a.Abk.)
Artikel 6 Änderung der Fleisch-Verordnung
Artikel 6 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 15. August 2007 FlV § 3, § 6, § 12, § 13, Anlage 3
Die Fleisch-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Januar 1982 (BGBl. I S. 89), zuletzt geändert durch Artikel 74 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818), wird wie folgt geändert:
- 1.
- Die §§ 3, 6 und 12 werden aufgehoben.
- 2.
- § 13 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 3 wird wie folgt gefasst:„(3) Nach § 59 Abs. 1 Nr. 21 Buchstabe a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches wird bestraft, wer
gewerbsmäßig in den Verkehr bringt." - b)
- In Absatz 4 wird die Angabe „§ 53 Abs. 1 des Lebensmittel- und Bedartsgegenständegesetzes" durch die Angabe „§ 60 Abs. 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches" ersetzt.
- c)
- Absatz 5 wird wie folgt gefasst:„(5) Ordnungswidrig im Sinne des § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe b des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 8 Abs. 1 einen dort bezeichneten Stoff gewerbsmäßig in den Verkehr bringt."
- 3.
- In Anlage 3 Nr. 8 wird in der Spalte „Kenntlichmachung" der Text gestrichen.
Zitierungen von Artikel 6 Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 EULMRDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EULMRDV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht
G. v. 08.07.2016 BGBl. I S. 1594
Artikel 39 2. BRBG Aufhebung der Fleisch-Verordnung
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Januar 1982 (BGBl. I S. 89), die zuletzt durch Artikel 6 der Verordnung vom 8. August 2007 (BGBl. I S. 1816) geändert worden ist, wird ...
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