Artikel 14 - Unternehmensteuerreformgesetz 2008 (UStRG 2008 k.a.Abk.)

G. v. 14.08.2007 BGBl. I S. 1912 (Nr. 40); zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 20.12.2008 BGBl. I S. 2850
Geltung ab 18.08.2007, abweichend siehe Artikel 14
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Artikel 14 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der folgenden Absätze am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Artikel 11 Nr. 4 tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.

(3) Artikel 6 Nr. 2 Buchstabe a und Nr. 5 Buchstabe a, Artikel 10, 11 Nr. 1 und Artikel 12 treten am 1. Januar 2009 in Kraft.






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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 17. August 2007.



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