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§ 16 - Zuteilungsverordnung 2012 (ZuV 2012)
V. v. 13.08.2007 BGBl. I S. 1941 (Nr. 40); zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 21.07.2011 BGBl. I S. 1475
Geltung ab 18.08.2007; FNA: 2129-50-1 Umweltschutz
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Geltung ab 18.08.2007; FNA: 2129-50-1 Umweltschutz
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§ 16 Zuteilung nach § 10 Abs. 6 des Zuteilungsgesetzes 2012
§ 16 wird in 1 Vorschrift zitiert
(1) Die Mehrproduktion errechnet sich aus der Differenz der Produktionsmengen der übemehmenden Anlage für das Betriebsjahr ab Produktionsübemahme nach § 9 Abs. 4 des Zuteilungsgesetzes 2007 und der Produktionsmenge der übemehmenden Anlage aus dem letzten Kalenderjahr vor einer Produktionsübernahme. Die Mehrproduktion ist beschränkt auf die Produktionsmenge der stillgelegten Anlage im Kalenderjahr vor der Produktionsübernahme.
(2) Erfolgt die Produktionsübernahme weniger als ein Betriebsjahr vor Ablauf der Frist nach § 14 Abs. 1 des Zuteilungsgesetzes 2012, hat der Betreiber zur Ermittlung der Differenz der Produktionsmengen die Produktion seit dem Zeitpunkt der Produktionsübemahme nach Anhang 8 der Zuteilungsverordnung 2007 auf ein volles Betriebsjahr hochzurechnen.
(3) Der Zuteilungsantrag für die übernehmende Anlage muss Angaben enthalten über
- 1.
- den Emissionswert je Produkteinheit für jedes übernommene Produkt,
- 2.
- das Datum der Produktionsübernahme,
- 3.
- das Aktenzeichen der zuständigen Behörde für die Anlage, deren Betrieb eingestellt worden ist,
- 4.
- die Produktionsmengen für das letzte Kalenderjahr vor dem Jahr der Produktionsübernahme,
- 5.
- die Produktionsmengen für das Betriebsjahr nach Produktionsübernahme und
- 6.
- die Produktionsmengen aller von dem Betreiber betriebenen, der übemehmenden Anlage vergleichbaren Anlagen im Sinne von Anhang 2 des Zuteilungsgesetzes 2012 für das nach Nummer 5 maßgebliche Betriebsjahr und
- 7.
- die Mehrproduktion je Betriebsjahr.
Zitierungen von § 16 ZuV 2012
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 ZuV 2012 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ZuV 2012 selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 ZuV 2012 Allgemeine Anforderungen an die Zuteilungsanträge (vom 28.07.2011)
... 9 Abs. 2, § 11 Abs. 2 bis 4, § 12 Abs. 1 und 2, § 13, § 14, § 15, § 16 Abs. 2 und 3, § 17 und § 19 Abs. 1 erforderlichen Angaben in den Zuteilungsanträgen ...
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