Artikel 2 - Gesetz zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher und autobahnmautrechtlicher Vorschriften (KraftStGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. September 2007 KraftStDV 2002 § 4

In § 4 Satz 1 der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3856), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. März 2007 (BGBl. I S. 356) geändert worden ist, werden die Wörter „einen Anhängerzuschlag" durch die Wörter „den Anhängerzuschlag" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher und autobahnmautrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 KraftStGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KraftStGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008)
G. v. 20.12.2007 BGBl. I S. 3150
Artikel 12 JStG 2008 Änderung der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung
... der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3856), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. August 2007 (BGBl. I S. 1958) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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