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§ 4 - Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Bundesgerichtshof und Bundespatentgericht (BGH/BPatGERVV)

§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 4 ändert mWv. 1. September 2007 ERVVOGBA/BGH ERVBPatGBGHV ERVVOBGH

Diese Verordnung tritt am 1. September 2007 in Kraft. Gleichzeitig treten die Elektronische Rechtsverkehrsverordnung vom 26. November 2001 (BGBl. I S. 3225), die Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Bundespatentgericht und beim Bundesgerichtshof vom 5. August 2003 (BGBl. I S. 1558, 2004 I S. 331), geändert durch die Verordnung vom 26. September 2006 (BGBl. I S. 2161), und die Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in Revisionsstrafsachen zwischen dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof und den Strafsenaten des Bundesgerichtshofs vom 18. November 2005 (BGBl. I S. 3191) außer Kraft.



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