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I. - Anordnung zur Änderung der BMF-Zuständigkeitsanordnung - Versorgung (ZustAOVersÄndAO k.a.Abk.)
I.
Im Einvernehmen und mit Zustimmung des Bundesministeriums des Innern wird die BMF-Zuständigkeitsanordnung - Versorgung vom 27. Januar 2000 (BGBl. I S. 1213), zuletzt geändert durch die Anordnung vom 15. August 2006 (BGBl. I S. 2079, 2181), wie folgt geändert:
- 1.
- In Anlage 1 Ziffer 7.1 Spalte 2a werden die Worte Bundesministerium des Innern" ersetzt durch die Worte Oberfinanzdirektionen/Service-Center". In der Spalte 4 werden die Worte Aktive: wie 2a Versorgungsempfänger" und der Doppelpunkt, in Spalte 6 das Komma und die Worte soweit Bescheid erlassen oder abgelehnt" und in Spalte 7 das Komma und die Worte soweit für den Erlass des Widerspruchsbescheids zuständig" gestrichen.
- 2.
- In Anlage 1 Ziffer 7.2 Spalte 1 werden die Worte und des ehemaligen Bundesverbandes für den Selbstschutz" gestrichen. In Spalte 2a werden die Worte Bundesministerium des Innern" ersetzt durch die Worte Oberfinanzdirektionen/Service-Center". In der Spalte 4 werden die Worte Aktive: wie 2a Versorgungsempfänger" und der Doppelpunkt, in Spalte 6 das Komma und die Worte soweit Bescheid erlassen oder abgelehnt" und in Spalte 7 das Komma und die Worte soweit für den Erlass des Widerspruchsbescheids zuständig" gestrichen.
- 3.
- In Anlage 1 Ziffer 7.3 Spalte 1 werden die Worte und des ehemaligen Bundesverbandes für den Selbstschutz" gestrichen.
- 4.
- Anlage 1 wird um die Ziffer 7.4" und um die Worte Bundesanstalt für den Digitalfunk" ergänzt und ebenda werden in den Spalten 2a bis 7 jeweils die Worte Oberfinanzdirektion Chemnitz/Service-Center Süd-Ost" eingefügt.
- 5.
- In Anlage 1 Ziffer 8.1 Spalte 2a werden die Worte Bundesministerium der Justiz" ersetzt durch die Worte Bundesamt für Justiz".
- 6.
- In Anlage 1 Ziffer 8.2 Spalte 2a werden die Worte Bundesministerium der Justiz" ersetzt durch die Worte Bundesamt für Justiz".
- 7.
- In Anlage 1 Ziffer 9.1 Spalte 2a werden die Worte Bundesministerium der Finanzen" ersetzt durch die Worte Oberfinanzdirektionen/Service-Center". In der Spalte 4 werden die Worte Aktive: wie 2a Versorgungsempfänger" und der Doppelpunkt, in der Spalte 6 das Komma und die Worte soweit Bescheid erlassen oder abgelehnt" und in Spalte 7 das Komma und die Worte soweit für den Erlass des Widerspruchsbescheids zuständig" gestrichen.
- 8.
- In Anlage 1 Ziffer 19.1 Spalte 1 werden die Klammern und die Worte in Klammern gestrichen.
- 9.
- In Anlage 1 Ziffer 19.2 Spalte 1 werden die Worte Bundesanstalt Die Deutsche Bibliothek" ersetzt durch die Worte Bundesanstalt Deutsche Nationalbibliothek".
- 10.
- In Anlage 2 wird die Anschrift des Service-Centers Süd-Ost der Oberfinanzdirektion Chemnitz wie folgt neu gefasst:
Service-Center Süd-Ost
Carusufer 3-5
01099 Dresden
Tel.-Nr.: (0351) 8004-0
Fax-Nr.: (0351) 8627-331".
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7878/a151676.htm