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Artikel 2 - Gesetz zur Umsetzung der Akte vom 29. November 2000 zur Revision des Übereinkommens über die Erteilung europäischer Patente (EUPatentRevUG k.a.Abk.)
G. v. 24.08.2007 BGBl. I S. 2166 iVm. B. v. 19.02.2008 BGBl. I S. 254 (Nr. 45)
Geltung ab 13.12.2007
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Geltung ab 13.12.2007
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Artikel 2 Änderung des Patentgesetzes
Artikel 2 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 13. Dezember 2007 PatG § 1, § 2, § 2a, § 3, § 5, § 14, § 16a, § 31, § 64, § 131
Das Patentgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Dezember 1980 (BGBl. 1981 I S. 1), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Juni 2006 (BGBl. I S. 1318, 2737), wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 1 Abs. 1 werden die Wörter erteilt, die" durch die Wörter auf allen Gebieten der Technik erteilt, sofern sie" ersetzt.
- 2.
- In § 2 Abs. 1 werden die Wörter Verwendung der Erfindung" durch das Wort Verwertung" ersetzt.
- 3.
- § 2a Abs. 1 wird wie folgt gefasst:
(1) Patente werden nicht erteilt für- 1.
- Pflanzensorten und Tierrassen sowie im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und Tieren;
- 2.
- Verfahren zur chirurgischen oder therapeutischen Behandlung des menschlichen oder tierischen Körpers und Diagnostizierverfahren, die am menschlichen oder tierischen Körper vorgenommen werden. Dies gilt nicht für Erzeugnisse, insbesondere Stoffe oder Stoffgemische, zur Anwendung in einem der vorstehend genannten Verfahren."
- 4.
- § 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- aa)
- Satz 1 Nr. 2 wird wie folgt gefasst:
2. der europäischen Anmeldungen in der bei der zuständigen Behörde ursprünglich eingereichten Fassung, wenn mit der Anmeldung für die Bundesrepublik Deutschland Schutz begehrt wird und die Benennungsgebühr für die Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 79 Abs. 2 des Europäischen Patentübereinkommens gezahlt ist und, wenn es sich um eine Euro-PCT-Anmeldung (Artikel 153 Abs. 2 des Europäischen Patentübereinkommens) handelt, die in Artikel 153 Abs. 5 des Europäischen Patentübereinkommens genannten Voraussetzungen erfüllt sind;". - bb)
- In Satz 3 werden die Wörter Abs. 1 oder 4 des Patentgesetzes" durch die Angabe Abs. 1 oder Abs. 4" ersetzt.
- b)
- In Absatz 3 wird die Angabe § 5 Abs. 2" durch die Angabe § 2a Abs. 1 Nr. 2" ersetzt.
- c)
- Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 4 eingefügt:
(4) Ebenso wenig wird die Patentfähigkeit der in Absatz 3 genannten Stoffe oder Stoffgemische zur spezifischen Anwendung in einem der in § 2a Abs. 1 Nr. 2 genannten Verfahren durch die Absätze 1 und 2 ausgeschlossen, wenn diese Anwendung nicht zum Stand der Technik gehört." - d)
- Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 5.
- 5.
- § 5 wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Absatzbezeichnung (1)" wird gestrichen.
- b)
- Absatz 2 wird aufgehoben.
- 6.
- In § 14 Satz 1 werden die Wörter den Inhalt der" durch das Wort die" ersetzt.
- 7.
- § 16a wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 2 werden die Wörter des Patentgesetzes" durch die Wörter dieses Gesetzes" ersetzt.
- b)
- In Absatz 3 werden die Wörter des Patentgesetzes" gestrichen.
- 8.
- In § 31 Abs. 1 Satz 2 wird das Wort Beschränkungsverfahren" durch die Wörter Beschränkungs- oder Widerrufsverfahren" ersetzt.
- 9.
- § 64 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 werden nach dem Wort Patentinhabers" die Wörter widerrufen oder" eingefügt.
- b)
- Absatz 3 Satz 3 und 4 wird wie folgt gefasst:
Wird das Patent widerrufen, so wird dies im Patentblatt veröffentlicht. Wird das Patent beschränkt, ist in dem Beschluss, durch den dem Antrag stattgegeben wird, die Patentschrift der Beschränkung anzupassen; die Änderung der Patentschrift ist zu veröffentlichen."
- 10.
- In § 131 werden nach den Wörtern zur Beschränkung" die Wörter oder zum Widerruf" eingefügt.
Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Umsetzung der Akte vom 29. November 2000 zur Revision des Übereinkommens über die Erteilung europäischer Patente
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 EUPatentRevUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EUPatentRevUG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen auf internationalen Ausstellungen
B. v. 10.11.2011 BGBl. I S. 2253
Bekanntmachung PatGBek
... Grund des § 3 Absatz 5 Satz 3 des Patentgesetzes, der durch Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe d des Gesetzes vom 24. August 2007 (BGBl. I S. 2166; 2008 I S. 254) ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2614; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 05.12.2008 BGBl. I S. 2346
Artikel 40 2. BMJBBG Änderung des Patentgesetzes
... der Bekanntmachung vom 16. Dezember 1980 (BGBl. 1981 I S. 1), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. August 2007 (BGBl. I S. 2166), wird wie folgt geändert: 1. In ...
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