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Artikel 3 - Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Krankenfürsorge auf Kauffahrteischiffen (3. SchKrFürsVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 3



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.




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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 12. September 2007.

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