Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.03.2011 aufgehoben
§ 1 Zwecke der Statistik, Anordnung als Bundesstatistik
Zur statistischen Darstellung der konjunkturellen Entwicklung für wirtschaftspolitische Entscheidungen sowie zur Erfüllung von Berichtspflichten nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften wird eine Bundesstatistik durchgeführt.
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