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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.03.2011 aufgehoben
§ 4 - Dienstleistungskonjunkturstatistikgesetz (DLKonjStatG)
Artikel 1 G. v. 07.09.2007 BGBl. I S. 2246 (Nr. 47); zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 04.11.2010 BGBl. I S. 1480; aufgehoben durch Artikel 30 Abs. 2 G. v. 07.09.2007 BGBl. I S. 2246
Geltung ab 14.09.2007 bis 31.03.2011; FNA: 708-32 Wirtschaftsstatistik
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Geltung ab 14.09.2007 bis 31.03.2011; FNA: 708-32 Wirtschaftsstatistik
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§ 4 Periodizität, Erhebungsmerkmale, Berichtszeitraum, Berichtszeitpunkt
Beginnend mit der Erhebung für das zweite Kalendervierteljahr des Jahres 2007 werden vierteljährlich folgende Merkmale erhoben:
- 1.
- im Vierteljahr erzielte Umsätze und Einnahmen aus selbstständiger Arbeit,
- 2.
- Zahl der Beschäftigten am Ende des Vierteljahres, bei Erhebungseinheiten mit Niederlassungen in mehreren Ländern zusätzlich untergliedert nach Ländern,
- 3.
- während der zwölf Monate vor dem Ende des Vierteljahres hauptsächlich ausgeübte wirtschaftliche Tätigkeit.
Text in der Fassung des Artikels 3 Gesetz über die Verwendung von Verwaltungsdaten für Wirtschaftsstatistiken, zur Änderung von Statistikgesetzen und zur Anpassung einzelner Vorschriften an den Vertrag von Lissabon G. v. 4. November 2010 BGBl. I S. 1480 m.W.v. 12. November 2010
Frühere Fassungen von § 4 DLKonjStatG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 12.11.2010 | Artikel 3 Gesetz über die Verwendung von Verwaltungsdaten für Wirtschaftsstatistiken, zur Änderung von Statistikgesetzen und zur Anpassung einzelner Vorschriften an den Vertrag von Lissabon vom 04.11.2010 BGBl. I S. 1480 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 4 DLKonjStatG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 DLKonjStatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
DLKonjStatG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz über die Verwendung von Verwaltungsdaten für Wirtschaftsstatistiken, zur Änderung von Statistikgesetzen und zur Anpassung einzelner Vorschriften an den Vertrag von Lissabon
G. v. 04.11.2010 BGBl. I S. 1480
Artikel 3 VwDVGEGuaÄndG Änderung des Dienstleistungskonjunkturstatistikgesetzes
... § 4 des Dienstleistungskonjunkturstatistikgesetzes vom 7. September 2007 (BGBl. I S. 2246), das durch ...
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