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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.03.2011 aufgehoben
§ 5 - Dienstleistungskonjunkturstatistikgesetz (DLKonjStatG)
Artikel 1 G. v. 07.09.2007 BGBl. I S. 2246 (Nr. 47); zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 04.11.2010 BGBl. I S. 1480; aufgehoben durch Artikel 30 Abs. 2 G. v. 07.09.2007 BGBl. I S. 2246
Geltung ab 14.09.2007 bis 31.03.2011; FNA: 708-32 Wirtschaftsstatistik
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Geltung ab 14.09.2007 bis 31.03.2011; FNA: 708-32 Wirtschaftsstatistik
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§ 5 Hilfsmerkmale
Hilfsmerkmale der Erhebungen sind:
- 1.
- Name und Anschrift des Unternehmens oder der Einrichtung zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit,
- 2.
- Name, Rufnummern und Adressen für elektronische Post der Personen, die für Rückfragen zur Verfügung stehen.
Text in der Fassung des Artikels 6 Gesetz zur Vereinfachung und Anpassung statistischer Rechtsvorschriften G. v. 17. März 2008 BGBl. I S. 399 m.W.v. 1. Januar 2009
Frühere Fassungen von § 5 DLKonjStatG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2009 | Artikel 6 Gesetz zur Vereinfachung und Anpassung statistischer Rechtsvorschriften vom 17.03.2008 BGBl. I S. 399 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 5 DLKonjStatG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 DLKonjStatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
DLKonjStatG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 6 DLKonjStatG Auskunftspflicht
... Bei den Befragungen besteht Auskunftspflicht. Die Angaben nach § 5 Nr. 2 sind freiwillig. (2) Auskunftspflichtig sind die Inhaber und Leiter der ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Vereinfachung und Anpassung statistischer Rechtsvorschriften
G. v. 17.03.2008 BGBl. I S. 399
Artikel 6 StatRVereuAnpG Änderung des Dienstleistungskonjunkturstatistikgesetzes
... nicht befragten" durch die Wörter alle anderen" ersetzt. 3. § 5 Nr. 2 wird wie folgt gefasst: 2. Name, Rufnummern und Adressen für ...
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