Tools:
Update via:
Änderung § 2 DLKonjStatG vom 01.01.2009
Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 6 StatRVereuAnpG am 1. Januar 2009 und Änderungshistorie des DLKonjStatGHervorhebungen: alter Text, neuer Text
Verpasst?
§ 2 DLKonjStatG a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.01.2009 geltenden Fassung | § 2 DLKonjStatG n.F. (neue Fassung) in der am 01.01.2009 geltenden Fassung durch Artikel 6 G. v. 17.03.2008 BGBl. I S. 399 |
---|---|
(Textabschnitt unverändert) § 2 Erhebungsbereiche | |
(Text alte Fassung) Die Erhebungen erstrecken sich auf die Dienstleistungsbereiche Verkehr und Nachrichtenübermittlung', Datenverarbeitung und Datenbanken' sowie Erbringung von unternehmensbezogenen Dienstleistungen' nach Abschnitt I, Abschnitt K Abteilung 72 sowie Abschnitt K Abteilung 74 der Wirtschaftszweigklassifikation nach Anhang 1 der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates vom 9. Oktober 1990 betreffend die statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (ABl. EG Nr. L 293 S. 1) in der jeweils geltenden Fassung. | (Text neue Fassung) Die Erhebungen erstrecken sich auf die nachfolgend genannten Dienstleistungsbereiche nach Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. EU Nr. L 393 S. 1) in der jeweils geltenden Fassung: 1. Abschnitt H - Verkehr und Lagerei 2. Abschnitt J - Information und Kommunikation 3. Abschnitt M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen - ohne Abteilung 72, Abteilung 75 und Gruppe 70.1 4. Abschnitt N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen - ohne Abteilung 77 und Gruppe 81.3. |
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7889/al16422-0.htm