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Artikel 21a - Zweites Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (MEG II k.a.Abk.)

G. v. 07.09.2007 BGBl. I S. 2246 (Nr. 47); zuletzt geändert durch Artikel 11 Abs. 1 G. v. 30.10.2008 BGBl. I S. 2130
Geltung ab 14.09.2007, abweichend siehe Artikel 30
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Artikel 21a Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes


Artikel 21a wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 14. September 2007 AEntG § 6

§ 6 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 26. Februar 1996 (BGBl. I S. 227), das zuletzt durch das Gesetz vom 25. April 2007 (BGBl. I S. 576) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Satz 3 werden die Wörter „den Vergabestellen" durch die Angabe „öffentlichen Auftraggebern nach § 98 Nr. 1 bis 3 und 5 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen" ersetzt.

2.
Satz 4 wird wie folgt gefasst:

„Öffentliche Auftraggeber nach Satz 3 fordern im Rahmen ihrer Tätigkeit beim Gewerbezentralregister Auskünfte über rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 5 Abs. 1 oder 2 an oder verlangen von Bewerbern eine Erklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Satz 1 oder 2 nicht vorliegen; auch im Falle einer Erklärung des Bewerbers können öffentliche Auftraggeber nach Satz 3 Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a der Gewerbeordnung jederzeit anfordern."

3.
Nach Satz 4 werden folgende Sätze angefügt:

„Für den Bewerber, der den Zuschlag erhalten soll, fordert der öffentliche Auftrageber nach Satz 3 bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung an. Der Bewerber ist vor der Entscheidung über den Ausschluss zu hören."

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Zitierungen von Artikel 21a Zweites Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 21a MEG II verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MEG II selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 29 MEG II Neubekanntmachung
... zuständige oberste Bundesbehörde kann jeweils den Wortlaut der durch die Artikel 3 bis 28 geänderten Gesetze oder Rechtsverordnungen in der vom 1. Januar 2008 an geltenden ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3140
Artikel 1 2. AEntGÄndG Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
... des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 26. Februar 1996 (BGBl. I S. 227), das zuletzt durch Artikel 21a des Gesetzes vom 7. September 2007 (BGBl. I S. 2246) geändert worden ist, werden nach den ...