Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Änderung § 6 KHV vom 03.12.2016

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 2 BGleiSVEV am 3. Dezember 2016 und Änderungshistorie der KHV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Verpasst?

§ 6 KHV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 03.12.2016 geltenden Fassung
§ 6 KHV n.F. (neue Fassung)
in der am 03.12.2016 geltenden Fassung
durch Artikel 2 V. v. 25.11.2016 BGBl. I S. 2659

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 6 Folgenabschätzung


(Text neue Fassung)

§ 6 (aufgehoben)


vorherige Änderung

Diese Verordnung wird spätestens nach Ablauf von drei Jahren nach ihrem Inkrafttreten auf ihre Wirkung überprüft.