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Zitierungen von Anlage 7a Verordnung über die Berufsausbildung zum Gärtner/zur Gärtnerin
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 7a GärtnAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GärtnAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 15 GärtnAusbV Abschlußprüfung in der Fachrichtung Zierpflanzenbau
... in der Fachrichtung Zierpflanzenbau erstreckt sich auf die in der Anlage 7a aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten ...
Anlage 7b GärtnAusbV (zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Gärtner/zur Gärtnerin für die Fachrichtung Zierpflanzenbau - zeitliche Gliederung -
... 3 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 7a Abschnitt I der Berufsbildposition lfd. Nr. 1 der Ausbildungsbetrieb, betriebliche ... 6 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 7a Abschnitt I der Berufsbildpositionen lfd. Nr. 4 Böden, Erden und Substrate, ... 6 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 7a Abschnitt I der Berufsbildposition lfd. Nr. 5 Kultur und Verwendung von Pflanzen ... 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 7a Abschnitt II der Berufsbildposition lfd. Nr. 4 Böden, Erden und Substrate ... lfd. Nr. 4 Böden, Erden und Substrate unter Einbeziehung der in Anlage 7a Abschnitt III aufgeführten Berufsbildposition lfd. Nr. 3 Produktionsverfahren ... Zusammenhang damit ist die Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen gemäß Anlage 7a Abschnitt I und II der Berufsbildpositionen lfd. Nr. 2 Natur- und Umweltschutz; ... 5 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 7a Abschnitt II der Berufsbildpositionen lfd. Nr. 5.1 Pflanzen und ihre Verwendung, ... lfd. Nr. 5.2 Kultur- und Pflegemaßnahmen unter Einbeziehung der in Anlage 7a Abschnitt III aufgeführten Berufsbildpositionen lfd. Nr. 1 Kulturräume und ... Zusammenhang damit ist die Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen gemäß Anlage 7a Abschnitt I und II der Berufsbildpositionen lfd. Nr. 1.1 Berufsbildung, ... 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 7a Abschnitt II der Berufsbildposition lfd. Nr. 5.3 Nutzung pflanzlicher Produkte ... lfd. Nr. 5.3 Nutzung pflanzlicher Produkte unter Einbeziehung der in Anlage 7a Abschnitt III aufgeführten Berufsbildposition lfd. Nr. 4 Ernten, Aufbereiten und ... Zusammenhang damit ist die Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen gemäß Anlage 7a Abschnitt I und II der Berufsbildpositionen lfd. Nr. 1.3 Mitgestalten sozialer ... 3 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 7a Abschnitt III der Berufsbildposition lfd. Nr. 2 Vermehrung und Jungpflanzenanzucht ... Zusammenhang damit ist die Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen gemäß Anlage 7a Abschnitt I und II der Berufsbildpositionen lfd. Nr. 1.4 Arbeits- und Tarifrecht; ... 5 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 7a Abschnitt III der Berufsbildposition lfd. Nr. 3 Produktionsverfahren im ... Zusammenhang damit ist die Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen gemäß Anlage 7a Abschnitt I und II der Berufsbildpositionen lfd. Nr. 1.2 Aufbau und Organisation des ... 5 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 7a Abschnitt III der Berufsbildposition lfd. Nr. 4 Ernten, Aufbereiten und Lagern ... Zusammenhang damit ist die Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen gemäß Anlage 7a Abschnitt I und II der Berufsbildpositionen lfd. Nr. 1.3 Mitgestalten sozialer ...
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