Eingangsformel - Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 206 der Bundesrechtsanwaltsordnung (3. BRAO§ 206DVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 20.09.2007 BGBl. I S. 2302 (Nr. 49); Geltung ab 13.10.2007
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Eingangsformel



Auf Grund des § 206 Abs. 1 Satz 2 der Bundesrechtsanwaltsordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 303-8, veröffentlichten bereinigten Fassung, der durch Artikel 1 Nr. 48 des Gesetzes vom 13. Dezember 1989 (BGBl. I S. 2135) eingefügt worden ist und der zuletzt durch Artikel 2 Nr. 4 des Gesetzes vom 9. März 2000 (BGBl. I S. 182, 1349) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium der Justiz:



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