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Anlage 4 - Arbeitseinkommenverordnung Landwirtschaft 2008 (AELV 2008)
Anlage 4 (zu § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2)
Anlage 4 wird in 1 Vorschrift zitiert
Wirtschaftswert in DM | Beziehungswert |
80 000 | 0,3373 |
100 000 | 0,3042 |
150 000 | 0,2443 |
200 000 | 0,2054 |
250 000 | 0,1780 |
300 000 | 0,1577 |
350 000 | 0,1420 |
400 000 | 0,1294 |
450 000 | 0,1190 |
500 000 | 0,1103 |
Zitierungen von Anlage 4 AELV 2008
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 AELV 2008 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AELV 2008 selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 AELV 2008
... Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte zuzuordnen sind, mit dem sich aus der Anlage 4 ergebenden Beziehungswert vervielfältigt wird. Für Betriebe der Gruppen 1 und ... 80.000 Deutsche Mark und unter 500.000 Deutsche Mark, deren Wirtschaftswert in den Anlagen 3 und 4 nicht aufgeführt ist, wird das Arbeitseinkommen ermittelt, indem a) der ...
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