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Erlass - Organisationserlass der Bundeskanzlerin (BKOrgErl k.a.Abk.)
Erlass
Gemäß § 9 der Geschäftsordnung der Bundesregierung ordne ich mit sofortiger Wirkung an:
Aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit geht unter teilweiser Aufhebung des Organisationserlasses des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 (BGBl. I S. 127) die Zuständigkeit für das Berufsrecht der Veterinäre und sonstigen veterinärmedizinischen Berufe in den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz über.
Die Zuständigkeit für die Zulassung von Tierarzneimitteln bleibt im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
Einzelheiten des Übergangs werden gegebenenfalls zwischen den beteiligten Bundesministerien in Abstimmung mit dem Chef des Bundeskanzleramtes geregelt.
Aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit geht unter teilweiser Aufhebung des Organisationserlasses des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 (BGBl. I S. 127) die Zuständigkeit für das Berufsrecht der Veterinäre und sonstigen veterinärmedizinischen Berufe in den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz über.
Die Zuständigkeit für die Zulassung von Tierarzneimitteln bleibt im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
Einzelheiten des Übergangs werden gegebenenfalls zwischen den beteiligten Bundesministerien in Abstimmung mit dem Chef des Bundeskanzleramtes geregelt.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7907/index.htm