Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 3 - Viertes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Verbesserung der Qualifizierung und Beschäftigungschancen von jüngeren Menschen mit Vermittlungshemmnissen (4. SGBIIIÄndG k.a.Abk.)

Artikel 3 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 2007 in Kraft.

Anzeige