Die
Verordnung über die Anwendung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften für die Beihilfe für Energiepflanzen bei der Verarbeitung im landwirtschaftlichen Betrieb im Jahr 2007 vom
12. April 2007 (BGBl. I S. 533) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 1 werden die Wörter ist vorbehaltlich einer späteren bundesrechtlichen Regelung nicht anzuwenden" durch die Wörter ist vom 1. Januar 2008 an anzuwenden" ersetzt.
- 2.
- § 2 Satz 2 wird aufgehoben.
G. v. 08.07.2016 BGBl. I S. 1594