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§ 17 - Geflügelpest-Verordnung (GeflPestV k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 15.10.2018 BGBl. I S. 1665, 2664
Geltung ab 23.10.2007; FNA: 7831-1-54-3 Tierseuchenbekämpfung
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§ 17 Überwachungszone



(1) 1Hat die zuständige Behörde eine Anordnung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 getroffen, kann sie zusätzlich, soweit es aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist, für längstens 72 Stunden

1.
um den Verdachtsbestand eine Überwachungszone festlegen und für innerhalb der Überwachungszone gelegene Bestände Maßregeln nach § 15 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 4 anordnen,

2.
anordnen, dass

a)
gehaltene Vögel und Eier, die das hochpathogene aviäre Influenzavirus verschleppen können, aus der Überwachungszone nicht verbracht werden dürfen,

b)
bestimmte Verkehrswege in der Überwachungszone für den Verkehr mit gehaltenen Vögeln, von diesen gewonnenen Erzeugnissen oder tierischen Nebenprodukten von Geflügel gesperrt werden.

2Soweit eine Anordnung nach Satz 1 Nr. 1 ergangen ist, gilt § 15 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3, 5 und 6 entsprechend.

(2) Schutzmaßregeln nach Absatz 1 sind auch dann zur Tierseuchenbekämpfung erforderlich, wenn

1.
der Verdachtsbestand in einem Gebiet mit einem Radius von 1.000 Metern um diesen Bestand gelegen ist, in dem sich, berechnet auf den Quadratkilometer und ohne den betroffenen Bestand, mindestens 20.000 Stück Geflügel befinden, oder in einem Gebiet mit einem Radius von 3.000 Metern um diesen Bestand gelegen ist, in dem sich, berechnet auf den Quadratkilometer und ohne den betroffenen Bestand, mindestens 6.500 Stück Geflügel befinden,

2.
Verzögerungen bei der Mitteilung von Verdachtsfällen oder unzulängliche Informationen über die möglichen Ursachen des Verdachts oder die Übertragungswege des hochpathogenen aviären Influenzavirus vorliegen.

 
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Zitierungen von § 17 Geflügelpest-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17 GeflPestV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GeflPestV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 64 GeflPestV Ordnungswidrigkeiten (vom 23.10.2018)
... 1, § 15 Absatz 1 Satz 1, 2 Nummer 1 oder Satz 5, Absatz 3 Nummer 2, auch in Verbindung mit § 17 Absatz 1 Satz 2 , nach § 15 Absatz 4, § 16, § 17 Absatz 1 Satz 1, § 19 Absatz 1 Satz 1 oder 5, ... 3 Nummer 2, auch in Verbindung mit § 17 Absatz 1 Satz 2, nach § 15 Absatz 4, § 16, § 17 Absatz 1 Satz 1 , § 19 Absatz 1 Satz 1 oder 5, § 21 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3, 4 oder 5, jeweils auch in ... 48 Absatz 4 Satz 2 oder § 56 Absatz 6, nach § 15 Absatz 5 Satz 1, auch in Verbindung mit § 17 Absatz 1 Satz 2 , nach § 15 Absatz 6 Satz 1, § 19 Absatz 3 Satz 1 oder Satz 3, § 20 Absatz 1 Satz 1, ... wird, 28. ohne Genehmigung nach § 15 Absatz 3 Nummer 1, auch in Verbindung mit § 17 Absatz 1 Satz 2, ein Fahrzeug fährt, 29. entgegen § 19 Absatz 1 Satz 2 oder Satz 3, § 21 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Geflügelpest-Verordnung
V. v. 13.10.2018 BGBl. I S. 1655
Artikel 1 3. GeflPestVÄndV Änderung der Geflügelpest-Verordnung
... „Einwegschutzkleidung" ersetzt. bb) In Nummer 5 wird die Angabe „ § 17 Absatz 1 " durch die Wörter „§ 17 Absatz 1 Satz 1 und 2" ersetzt. cc) ... bb) In Nummer 5 wird die Angabe „§ 17 Absatz 1" durch die Wörter „ § 17 Absatz 1 Satz 1 und 2 " ersetzt. cc) Nummer 6 wird wie folgt gefasst: „6. ... 1, § 15 Absatz 1 Satz 1, 2 Nummer 1 oder Satz 5, Absatz 3 Nummer 2, auch in Verbindung mit § 17 Absatz 1 Satz 2 , nach § 15 Absatz 4, § 16, § 17 Absatz 1 Satz 1, § 19 Absatz 1 Satz 1 oder 5, ... 3 Nummer 2, auch in Verbindung mit § 17 Absatz 1 Satz 2, nach § 15 Absatz 4, § 16, § 17 Absatz 1 Satz 1 , § 19 Absatz 1 Satz 1 oder 5, § 21 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3, 4 oder 5, jeweils auch in ...

Vierte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
V. v. 17.04.2014 BGBl. I S. 388, 576
Artikel 29 4. TierSeuchRÄndV Änderung der Geflügelpest-Verordnung
... 1 Satz 1, 2 Nummer 1 oder Satz 5, § 15 Absatz 3 Nummer 2, auch in Verbindung mit § 17 Absatz 1 Satz 2, nach § 15 Absatz 4 Satz 1, § 16, § 17 Absatz 1 Satz 1, § 19 ... in Verbindung mit § 17 Absatz 1 Satz 2, nach § 15 Absatz 4 Satz 1, § 16, § 17 Absatz 1 Satz 1, § 19 Absatz 1 Satz 1 oder Satz 5, § 21 Absatz 4 Nummer 3 oder Nummer 4, ... oder Absatz 2 Satz 2, § 13 Absatz 3, § 15 Absatz 5 Satz 1, auch in Verbindung mit § 17 Absatz 1 Satz 2, nach § 15 Absatz 6 Satz 1, § 19 Absatz 3 Satz 1 oder Satz 3, § 20 ... 28. ohne Genehmigung nach § 15 Absatz 3 Nummer 1, auch in Verbindung mit § 17 Absatz 1 Satz 2, ein Fahrzeug fährt, 29. entgegen § 19 Absatz 1 Satz 2 oder ...